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Corona-Virus-Epidemie: Das Wichtigste zum Kurzarbeitergeld

Die Corona-Krise stellt die Deutsche Wirtschaft vor große Herausforderungen. Insbesondere die mittelständischen Betriebe sind von den Auswirkungen der zunehmenden Ausbreitung des Virus betroffen.

Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld zusammengestellt, damit Sie eine Basis für fundierte unternehmerische Entscheidungen erhalten.

Antragsvoraussetzungen

Grundsätzlich setzt sich die Beantragung von Kurzarbeitergeld aus einem zweistufigen Prozess zusammen.

  • Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit
  • Beantragung des Kurzarbeitergeldes für Ihre Mitarbeiter

Bei der Anzeige der Kurzarbeit ist darauf zu achten, dass neben dem Antrag weitere Unterlagen einzureichen sind. Dazu zählt eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmern über die Einführung der Kurzarbeit.

Wichtige Unterlagen

Die Arbeitsagentur für Arbeit benötigt neben Antrag und Mitarbeitervereinbarung noch folgende Angaben oder Unterlagen:

  • Vollständige Personalliste (Lohnjournal) des letzten abgerechneten Monats
  • Liste der Resturlaubstage aus 2019 oder Fehlanzeige
  • Aufstellung der Überstundenkonten (Stand vor Beginn der Kurzarbeit) oder Fehlanzeige
  • Bei Tarifbindung: Evtl. Tarifklauseln zum Thema Kurzarbeit (Ankündigungsklauseln, etc)

Beachten Sie, dass während der Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld für die Arbeitnehmer/innen Stundennachweise mit Angabe der Arbeits- und Ausfallstunden zu führen sind.

Weitere Informationen

Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier.

Informationen zur Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Corona-Virus erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Außerdem erhalten Sie weitere Informationen auf dem Merkblatt für Arbeitergeber und auf dem Merkblatt für Arbeitnehmer.

Update Juni 2020

In der jüngeren Vergangenheit wurden weitere Maßnahmen im Bereich des Kurzarbeitergeldes beschlossen, die Sie unter den folgenden Links finden können.

Darüber hinaus haben finden Sie im Folgenden auch einen Verweis zu Informationen der Agentur für Arbeit, die noch einmal wesentliche Aspekte des Kurzarbeitergeldes beleuchten. So werden unter anderem auch die wichtigen steuerlichen Aspekte des Kurzarbeitergeldes beleuchtet.

Weiterführende Informationen zur Höhe des Kurzarbeitergeldes erhalten Sie hier.

Wichtige Informationen zur steuerlichen Behandlung des Kurzarbeitergeldes finden Sie hier.

Update August 2020

Mit Koalitionsbeschluss vom 25. August 2020 hat die Bundesregierung eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die Bezugsdauer wird für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben auf bis zu 24 Monate verlängert. Weitere wichtige Informationen, die Sie im Zusammenhang mit Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld beachten müssen finden Sie hier.