Franchiseberatung
Das Franchising ermöglicht es, ein unternehmerisches Konzept über einen Verbund selbständiger Partner zu verbreiten. Für die einzelnen Partner, die auf das System-Know-how und die Systemleistungen zurückgreifen können, erleichtert es den Weg in die Selbständigkeit. Wir unterstützen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer bei einer optimalen rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltung des Franchisesystems und bei der richtigen Anwendung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
Das Konzept des Franchisings beruht auf dem Gedanken, durch ein Netz selbständiger Partner Synergieeffekte im Vertrieb realisieren zu können. Der Kern eines jeden Franchise-Systems ist dabei das aufgebaute Know-how des Franchisegebers. Dieses besteht aus einem charakteristischen Vermarktungskonzept für das Produkt oder die Dienstleistung sowie dessen geistigen Schutzrechten, die von den Franchisenehmern genutzt werden. Den Franchisegeber treffen im Gegenzug Betreuungs- und Unterstützungspflichten gegenüber seinen Franchisenehmern.
Unsere Rechtsanwälte sind seit über 25 Jahren in der Franchiseberatung tätig und engagieren sich auch im Rechtsausschuss des Deutschen Franchiseverbandes. Durch dieses Engagement und das dadurch erworbene Spezialwissen helfen wir Ihnen bei der optimalen Gestaltung Ihres Franchising-Systems.
Unsere Leistungen
- Konzeption von Franchisesystemen im Einzel- und Großhandel, im Dienstleistungs-, Handwerks- und Produktionsbereich sowie in der Systemgastronomie
- Gestaltung aller notwendigen Verträge
- Einrichtung eines einheitlichen Controllings für Franchisesysteme
- Einrichtung und Erstellung der Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen für Franchisegeber und -nehmer
- Entwicklung und Gestaltung von Franchisehandbüchern
- Prozessvertretung bei allen sich im Zusammenhang mit Franchiseverhältnissen ergebenden Angelegenheiten
Ihre Ansprechpartner
Gestaltung von Franchiseverträgen
Grundlage einer langjährigen und erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer ist in erster Linie das persönliche Vertrauen und der gemeinsame Einsatz für ein intelligentes Franchisekonzept. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir jedoch, dass eine solide und auf die genauen Bedürfnisse des Franchiseunternehmens abgestimmte vertragliche Grundlage ebenso wichtig ist. Wir gestalten Ihren Franchisevertrag und schöpfen hierbei aus der jahrzehntelangen Erfahrung unserer ausgewiesenen Franchise-Spezialisten, die branchenübergreifend eine Vielzahl von Franchisesystemen begleiten und von Anfang an begleitet haben. Zur Gestaltung von Franchiseverträgen gehört schließlich auch die Begleitung und Beratung bei der Gestaltung von Franchise-Handbüchern, welche die Tätigkeit der Franchisenehmer entscheidend definieren.
Was wir für Sie leisten: Erschließung neuer Märkte
Ein im Ausland sehr erfolgreicher Filialist im Modebereich mit über 1.000 Geschäften im Gründungsland strebte eine Expansion nach Deutschland an. Wir haben für ihn zum einen eine mögliche Vertriebsschiene über ein reines Franchising mit Partnern entwickelt, die die Standorte eigenständig entwickeln und einrichten würden. Zum anderen umfasst das Angebot an mögliche Vertriebspartner ein Kooperationsmodell, das die Vermietung eines vollständig eingerichteten Ladengeschäfts an den Partner nach dem u. a. in Frankreich bekannten Prinzip des bail commercial (Geschäftsmiete, Unternehmenspacht) vorsieht.
Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir auch, dass sich im Einzelfall Konflikte zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer leider nicht immer vermeiden lassen. In diesem Fall unterstützen wir Sie tatkräftig bei der Bewältigung von Streitigkeiten. Dabei gilt für uns die Devise, dass schnelle und kostengünstige, einvernehmliche Lösungen gegenüber langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zu bevorzugen sind.
Was wir für Sie leisten: Begleitung bei Auseinandersetzung
Franchiseverhältnisse sind auf eine langfristige Zusammenarbeit angelegt. Allerdings ist es auch in erfolgreichen Franchisesystemen unvermeidlich, dass einzelne Franchiseverhältnisse beendet werden und ggf. auch einseitig beendet werden müssen. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass die Beendigung eindeutig erklärt und mit klaren Maßnahmen durchgesetzt wird. In einem entsprechenden Fall haben wir beispielsweise einen Franchisegeber bei der Kündigung des Franchiseverhältnisses unterstützt und anschließend im Rahmen entsprechender gerichtlicher Verfahren durchgesetzt, dass der Franchisenehmer den Betrieb des Franchise am betreffenden Standort einstellte und den Standort an den Franchisegeber herausgab. Die gerichtlichen Maßnahmen umfassten dabei insbesondere eine einstweilige Verfügung auf Beendigung des Franchise und eine mietrechtliche Klage auf Herausgabe des vom Franchisegeber angemieteten Standorts.
Franchising als „Querschnittsmaterie“
Das Franchiserecht stellt eine sogenannte „Querschnittsmaterie“ dar, da Franchisesysteme Berührungspunkte zu einer Vielzahl von Rechtsgebieten aufwerfen. Neben dem Recht des geistigen Eigentums ist beispielsweise der Bereich des Arbeitsrechts, des Miet- und Pachtrechts, des Gesellschaftsrechts, des unlauteren Wettbewerbs, des Kartellrechts, des AGB-Vertragsrechts und einer Vielzahl weiterer Berührungspunkte zu nennen. Durch die jahrzehntelange Spezialisierung auf das Franchising verfügen unsere Spezialisten über fundierte Kenntnisse sämtlicher typischer rechtlicher Berührungspunkte von Franchiseverhältnissen.
Was wir für Sie leisten: Beratung für das erfolgreiche Franchisesystem
Der Betrieb eines erfolgreichen Franchisesystems beinhaltet für den Franchisegeber auch das zentrale Angebot von Dienstleistungen, die das Geschäft der einzelnen Franchisenehmer erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern stärken. Hierfür sind regelmäßig ergänzende Vereinbarungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern erforderlich, in denen insbesondere dann eine klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche vorgenommen wird, wenn die Leistungen ganz oder teilweise durch dritte Dienstleister erbracht werden. Hierfür haben wir beispielsweise ein Franchisesystem dabei unterstützt, ein System für die zentrale Rechnungsdigitalisierung und -archivierung durch dritte Dienstleister zu entwickeln und einzuführen. Der von uns dabei erarbeitete rechtliche Rahmen umfasste die Vereinbarungen zwischen Franchisegeber, Franchisenehmer und den Dienstleistern ebenso wie die Mitwirkung bei der für steuerliche Zwecke erforderlichen Dokumentation über die dem System zugrundliegenden Datenverarbeitungsvorgänge.