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Cropped shot of unrecognizable businesspeople using their wireless devices in the office
E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes Ende März 2024 wurde u.a. auch die Neuregelung zur Rechnungsstellung beschlossen. Denn ab dem 01.01.2025 werden alle Umsätze von Unternehmen, die im Inland ansässig sind, von der neuen E-Rechnungsfrist erfasst. Somit sind die Umsätze zwischen Unternehmen [sog. Business-to-Business bzw. B2B] zukünftig verpflichtend über E-Rechnungen abzurechnen. Weitere Informationen dazu können Sie unserem Beitrag entnehmen.
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Die umsatzsteuerliche Zuordnung von gemischt genutzten Gegenständen zum Unternehmen
Mit Schreiben vom 17.05.2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Stellung zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG genommen und im Zuge dessen den Anwendungserlass zur Umsatzsteuer geändert. Die wichtigsten Informationen zu den Änderungen können Sie unserem Beitrag entnehmen.
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Neue Anforderungen an digitale Kassensicherungssysteme seit dem 01.01.2024
Seit Anfang 2020 gelten neue Anforderungen hinsichtlich der Umsetzung der Aufzeichnungspflichten beim Einsatz von elektronischen Kassensystemen. Mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wurde die Verordnung erweitert. In unserem aktuellen Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vor.
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Unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer an Endverbraucher
Am 27. Februar 2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen, als Reaktion auf die EuGH-Rechtsprechung, eine neue Verwaltungsanweisung bzgl. unrichtig ausgewiesener Umsatzsteuer an Endverbraucher.
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LADM Aymans & Treuhandpartner ab 1. März 2024 als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Münster
Unser Team in Münster wächst stetig. Daher freuen wir uns, dass wir Mitte Februar größere Büroräume im neu eröffneten Hafenmarkt beziehen konnten. Zusätzlich begründet ab dem 1. März die LADM Aymans und Treuhandpartner eine weitere Niederlassung in Münster.
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Rückwirkende Anhebung der handelsrechtlichen Größenklassen um mindestens 25 % zu erwarten
Am 17.10.2023 hat die EU-Kommission eine sogenannte delegierte EU-Richtlinie erlassen, mit der die monetären Größengrenzen für die handelsrechtliche Einstufung von Unternehmen deutlich um mindestens 25 % angehoben werden sollen. Die letzte Anpassung erfolgte vor über zehn Jahren. In unserem aktuellen Beitrag stellen wir Ihnen die Änderungen vor.

LADM – persönlich. kompetent. digital.

Wofür steht LADM in der Zusammenarbeit mit seinen Mandanten?

Wir verstehen uns als Ihre persönlichen Ansprechpartner in allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Dabei ist eine verbindliche und zuverlässige Arbeit, gerade auf der übergreifenden Ebene der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, einer unserer zentralen Ansprüche an uns selbst. Diesem Anspruch werden wir gegenüber unseren Mandanten durch unsere langjährige Erfahrung in Verbindung mit interdisziplinärem Wissen gerecht. Für unsere Mandanten sind wir darüber hinaus überregional präsent.

Was bedeutet die Zusammenarbeit mit LADM für Sie?

Wir betrachten uns nicht nur als Dienstleister, der Routine-Aufgaben wie Steuerdeklaration und Finanzbuchhaltung übernimmt. Vielmehr sind wir Ihr kompetenter Partner, wenn es um die Entwicklung und Umsetzung von Ideen sowie strategischen Vorgaben geht. Unsere übergreifende Expertise in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Betriebswirtschaft ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung aller Wirtschaftsbereiche Ihres Unternehmens. Dabei kommunizieren wir auf Augenhöhe mit Ihnen.

Wie gestaltet LADM die Zukunft Ihrer Unternehmung?

LADM richtet mit Ihnen den Blick in die Zukunft und stellt mit Ihnen Weichen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Implementierung von Zukunftstechnologien wie beispielsweise der Nutzung digitalisierter kaufmännischer Systeme. Wir stellen mit Ihnen kaufmännische Prozesse Ihres Unternehmens auf den Prüfstand und ermitteln, welche Möglichkeiten Sie zur weiteren Verbesserung Ihrer bereits erfolgreichen Prozesse und Schnittstellen nutzen können.

High angle shot of a group of call centre agents working in an office

LADM unterstützt Mandanten bei der digitalen Transformation

Digitalisierung ist für uns nicht nur ein Schlagwort. Denn unsere Arbeitswelt wandelt sich tagtäglich in rasanter Geschwindigkeit und wird zunehmend digital. Deshalb beraten wir unsere Mandanten insbesondere im Bereich des Rechnungswesens bei der „konkreten Umsetzung der Digitalisierung“.

Der Informationsfluss, die Datenprozesse und auch die Arbeitsabläufe sollen in Unternehmen schlanker und schneller werden, um damit die Konzentration auf das Kerngeschäft zu unterstützen. Auch Arbeitnehmer spüren diesen Wandel, wollen flexibler, moderner und digitaler arbeiten. Zeitgleich steigen die Anforderungen, beispielsweise durch die Finanzverwaltung, an das Rechnungswesen, die Aufzeichnungen, die Sicherheit und die Unveränderbarkeit der Daten.

Diesen Wandel sehen wir für unsere Mandanten als Chance, denn: „Die Zukunft ist digital!“

Wir überprüfen mit Ihnen im Detail, wie sich kaufmännische Prozesse in Ihrem Unternehmen und die Schnittstellen zu verschiedenen Bereichen Ihrer Wertschöpfungskette verbessern lassen. Dies beginnt bereits mit der Implementierung unserer digitalen Lösungen für die Finanzbuchhaltung und die Lohnbuchhaltung. Unsere Beratung erstreckt sich aber auch auf die Nutzbarmachung von Schnittstellen zwischen Ihrer Software und den Systemen von LADM. So gewährleisten wir beispielsweise auch eine optimale Vorbereitung auf die digitale Betriebsprüfung.

Durch die optimierte Kommunikation und Zusammenarbeit schaffen wir für Sie Freiräume, in denen Sie sich der zusätzlichen Verbesserung Ihrer Produkte, Ihren strategischen Vorhaben oder dem intensiveren Umgang mit Ihren Kunden widmen können!

LADM steht für Persönlichkeit, Kompetenz und Bodenständigkeit

Als mittelständische Partnerschaftsgesellschaft mit 120 qualifizierten Teammitgliedern, davon 25 Berufsträger, sowie Niederlassungen in Düsseldorf, Münster, Kempen, Uedem, Wuppertal, Emmerich am Rhein und Kalkar verfolgen wir das Ziel der bestmöglichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Arbeit und unser Denken sind dabei geprägt von hohem persönlichen Einsatz, großer Kompetenz und gesunder Bodenständigkeit.

Bei LADM führt ein interdisziplinäres und engagiertes Team das Know-how verschiedenster Bereiche zusammen, um Ihnen die besten Beratungslösungen zu bieten.

Unsere Mitarbeiter übernehmen dabei in der Zusammenarbeit mit Ihnen gern persönlich Verantwortung und sind Ihre Ansprechpartner, wenn es um die Bewältigung der sich Ihnen stellenden Herausforderungen geht.

Unser Erfolg beruht maßgeblich auf dem Engagement unseres gesamten Teams, weshalb wir aufstrebenden Kolleginnen und Kollegen mit individuellen Strategien zur Vertiefung und Fortbildung der Fachkompetenz die Möglichkeit liefern, aktiv an der Entwicklung der eigenen Karriere mitzuwirken. Als attraktiver Arbeitgeber stellen wir so sicher, dass unser Team langfristig für Sie zur Verfügung steht und nicht ständigen Fluktuationen unterworfen ist.

Durch unser Engagement in der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern garantieren wir ein kontinuierlich hohes Maß an Kompetenz und damit höchste Qualität in unserer Beratung.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns!

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