Sanierungs- und Insolvenzberatung
Auch in Zeiten der Hochkonjunktur und erst recht dann, wenn sich die Lage der Gesamtwirtschaft oder einzelner Branchen eintrübt, kann es vorkommen, dass ein Unternehmen in eine Krise gerät. Das deutsche Recht stellt seit einiger Zeit verbesserte Instrumente bereit, die die Sanierung eines Unternehmens frühzeitig und ggf. auch in einer Insolvenzsituation erleichtern sollen. Diese Instrumente setzen wir für Unternehmen ein, die in eine solche Situation geraten.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Rahmen der Restrukturierungs- und Sanierungsberatung ist die Fortführung und Sanierung des insolventen oder von der Insolvenz bedrohten Unternehmens. Dabei verfolgen wir gemeinsam mit unseren Mandanten das Ziel, das sanierte Unternehmen, seine Leistungsfähigkeit, sein Know-how und damit möglichst viele Arbeitsplätze langfristig zu erhalten und gleichzeitig bestmöglich Gläubigerinteressen zu befriedigen. Wo immer es wirtschaftlich vertretbar ist, streben wir eine Fortführung des insolventen Unternehmens an. In der Krise eines Unternehmens sehen wir die Chance für einen Neubeginn. Strukturen, die über eine lange Zeit entstanden sind, passen wir an die aktuellen Gegebenheiten an und unterstützen Sie bei der rechtlichen, finanzwirtschaftlichen und steuerlichen Umstrukturierung.
Die Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Sanierungsberatern, Insolvenzverwaltern, Steuerberatern und Rechtsanwälten nimmt aus diesem Grund bei uns einen großen Raum ein.
Unsere Leistungen
- Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des Wirtschaftsrechts
- Erstellung und Überwachung von Planrechnungen zur Unternehmensfortführung
- Erarbeitung betriebswirtschaftlicher Auswertungen
- Lösung komplizierter Finanzbuchhaltungsfragen im Rahmen einer Insolvenz
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für im Insolvenzverfahren befindliche Unternehmen
- Erstellung von Insolvenzplänen, Sanierungskonzepten und Überwachung deren erfolgreicher Umsetzung
- Erstellung von Fortbestehensprognosen
- Durchführung von Überschuldungsprüfung
- Erstellung von Bescheinigungen gemäß §270 InsO (Schutzschirmverfahren)
- Beurteilung der Zahlungsfähigkeit gemäß IDW S 11
- Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6
Ihre Ansprechpartner
Dr. Helmuth Liesegang
Michael Neuhaus