Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsneubau

Die Baubranche befindet sich in der Krise. Die Regierung setzt daher steuerliche Anreize, um die Bau- und Immobilienbranche zu stärken. Bereits in der Vergangenheit hat die Regierung die lineare Abschreibung für Wohngebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt worden sind, von 2 % auf 3 % erhöht, was einer Nutzungsdauer von rund 33 Jahren entspricht. Ein Gebäude darf jedoch auch nach der tatsächlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als die gesetzlich bestimmte Nutzungsdauer, muss der Steuerpflichtige dies allerdings nachweisen.

Erfüllt das Gebäude die Kriterien für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG, ist sogar zusätzlich eine Sonderabschreibung in dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den darauffolgenden drei Jahren von 5 % möglich. Die Sonderabschreibung war zeitlich zunächst nur für Neubauprojekte möglich, bei denen der Bauantrag nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt worden ist. Dieser Zeitraum wurde mit dem JStG 2022 verlängert, sodass die Sonderabschreibung nun für alle Neubauprojekte möglich ist, deren Bauantrag vor dem 01.01.2027 gestellt wird.

Degressive Abschreibung

Doch diese Maßnahmen reichen nicht aus, um die Bau- und Immobilienbranche in Deutschland wieder in Schwung zu bringen. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett die degressive Abschreibung für Gebäude ab einem Effizienzstandard 55 in Höhe von 6 % beschlossen. Das Gesetz wird nun im Bundestag beraten. Damit es in Kraft treten kann, müssen auch die Bundesländer zustimmen. Die degressive Abschreibung bildet im Vergleich zur linearen Abschreibung den Werteverzehr von Wohngebäuden besser ab. Gebäude verlieren zu Anfang ihrer Nutzung schneller an Wert, da die verbaute Technik innerhalb von wenigen Jahren überholt ist.

Die degressive Abschreibung soll für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen, dessen Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 liegen, gelten. Beim Erwerb einer Immobilie muss der Kaufvertrag zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 rechtswirksam geschlossen sein und die Fertigstellung der Immobilie muss in das Jahr des rechtswirksamen Kaufs fallen.

Die lineare und degressive Abschreibung im Vergleich:

In unserem Beispiel werden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes von 500.000 € angenommen.

Lineare Abschreibung (3 %)Degressive Abschreibung (6 %)
1. Jahr15.00030.000
2. Jahr15.00028.200
3. Jahr15.00026.508
4. Jahr15.00024.918
5. Jahr15.00023.422
6. Jahr15.00022.017
7. Jahr15.00020.696
8. Jahr15.00019.454
9. Jahr15.00018.287
10. Jahr15.00017.190

 

Das Beispiel zeigt, dass die degressive Abschreibung für Investoren Steuervorteile in den ersten Jahren nach der Fertigstellung bietet.

Der Wechsel von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung soll möglich sein.

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