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Corona Soforthilfen des Kreises Kleve

Im Zuge der sich verschärfenden Corona-Pandemie haben Bund und Länder umfangreiche Hilfsprogramme zur Unterstützung der Deutschen Wirtschaft ins Leben gerufen. Der Kreis Kleve gewährt als Bewilligungsbehörde zusätzlich einen nicht rückzahlbaren einmaligen Sofortzuschuss, der direkt auf das Konto des Unternehmers überwiesen wird.

Das Programm richtet sich an Selbständige, Freiberufler, Kleinunternehmer, Künstler, Landwirte und Gartenbaubetriebe mit bis zu 10 Vollzeitbeschäftigten einschließlich des Unternehmers bzw. der Unternehmerin. Die Beschäftigen werden wie auch bei den Programmen von Bund und Ländern gemäß folgender Tabelle umgerechnet:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden und Auszubildende Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450,— EUR-Basis Faktor 0,3

Das Unternehmen darf  zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Außerdem sind Mittel des Bundes und der Länder vorrangig zu beantragen.

Die Mittel des Kreises Kleve können jedoch kumuliert werden, soweit sich daraus keine Überkompensation der Corona-Auswirkungen ergibt. Maßgeblich für die Beurteilung einer Überkompensation ist hier der entgangene Gewinn.

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung des entgangenen Gewinns erstreckt sich über einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Anträge, die sich auf wirtschaftliche Schwierigkeiten vor dem 01.03.2020 beziehen, sind nicht förderfähig. Die Förderung beträgt maximal 3.000,- EUR zuzüglich weiterer 500,— EUR für jede mit oben genannten Faktoren umgerechnete Vollzeitarbeitskraft.

Eine wichtige Antragsvoraussetzung ist, dass der Sitz des antragsstellenden Unternehmens im Kreis Kleve befinden muss. Andernfalls kann die Förderung nicht in Anspruch genommen werden.

Der Antragsteller ist verpflichtet, dem Kreis Kleve als Bewilligungsbehörde alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Prüfung des Antrages zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss bei Einreichung des Antrages eine eidesstattliche Versicherung zur Richtigkeit der im Antrag gemachten Angaben abgegeben werden.

Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass die Bewilligungsbehörde Prüfungen der Mittelverwendung durchführen kann. Bewahren Sie daher bitte alle Unterlagen, die für den Antrag relevant sind, auf.

Anträge sind inklusive aller Unterlagen schriftlich (per Post, Fax oder Mail in eingescanntem Format) an den Kreis Kleve zu richten.

Weitere Informationen zur Soforthilfe des Kreises Kleve finden Sie unter den folgenden Links:

Seite des Kreises Kleve: https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/corona-soforthilfe/

Antragsformular: https://www.kreis-kleve.de/C12570CB0037AC59/files/antrag_auf_corona-hilfe_kreis_kleve_01.04.2020.pdf/$file/antrag_auf_corona-hilfe_kreis_kleve_01.04.2020.pdf?OpenElement

Richtlinien des Kreises: https://www.kreis-kleve.de/C12570CB0037AC59/files/richtlinien_kreis_kleve_zur_unterstuetzung_in_der_corona-krise_01.04.2020.pdf/$file/richtlinien_kreis_kleve_zur_unterstuetzung_in_der_corona-krise_01.04.2020.pdf?OpenElement