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Erweiterung der Überbrückungshilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus

Maßnahmen der Bundesregierung

In vielen Branchen dauern die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen weiter an. Dadurch sind die Unternehmen in Deutschland weiterhin stark vom Geschehen der Corona-Pandemie betroffen. Mit der Überbrückungshilfe III hatte die Bundesregierung ein Instrument geschaffen, dass die von der Pandemie stark betroffenen Unternehmen unterstützen sollte. Dieses Werkzeug wird nun bis zum 30. September 2021 verlängert. Das bedeutet, dass Unternehmen länger Anträge stellen können. Die Bundesregierung wird die Neuerungen im Rahmen des Förderprogramms Überbrückungshilfe III Plus umsetzen.

Programmerweiterungen im Überblick:

Restart-Prämie

Unternehmen, die im Rahmen der Wiedereröffnung Personal aus Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder die Beschäftigung erhöhen, erhalten eine zusätzliche Förderung. Sie können zu der bereits bestehenden pauschalen Personalkostenförderung eine zusätzliche Hilfe beantragen. Diese basiert auf der Differenz der tatsächlichen Personalkosten zwischen den jeweiligen Fördermonaten und dem Monat Mai 2021.

Die Restart-Prämie ergibt sich daraus folgend zu:

  • 60 % der Differenz zwischen Juli 2021 und Mai 2021
  • 40 % der Differenz zwischen August 2021 und Mai 2021
  • 20 % der Differenz zwischen September 2021 und Mai 2021

Nach dem Monat September wird kein zusätzlicher Zuschuss mehr gewährt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe III Plus ist wie bei der Überbrückungshilfe III auch, dass in den Monaten Juli bis September 2021 ein Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum jeweiligen Monat des Vergleichszeitraums 2019 vorliegt.

Anwalts- und Gerichtskosten bei Restrukturierungsmaßnahmen:

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus werden Kosten von bis zu EUR 20.000,— pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit gefördert.

Verlängerung der Neustarthilfe für Soloselbstständige:

Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Außerdem wird Sie für den Zeitraum Juli bis September erhöht. Betrug die Förderung bisher für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 EUR 1.250,— pro Monat, so werden im Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III Plus EUR 1.500,— pro Monat gefördert. Insgesamt können förderberechtigte Unternehmer damit im Zeitraum Januar bis September 2021 eine Förderung von bis zu EUR 12.000,— erhalten.

Beihilferechtliche Hinweise:

Die maximale monatliche Förderung in beiden Programmen (Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus) beträgt EUR 10,0 Mio. statt der bisherigen EUR 1,5 Mio..

Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt insgesamt EUR 52,0 Mio (vorher EUR 12,0 Mio.). Darauf entfallen EUR 12,0 Mio aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus der Kleinbehilfe, DE-MINIMIS-Beihilfen und Fixkostenhilfe. Die restlichen EUR 40,0 Mio. entfallen auf den neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich. Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind.

Antragsverfahren und Einzelfragen:

Die technische Umsetzung wird nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie derzeit noch programmiert. Auch die für die Klärung weiterer Einzelfragen zu erwartende Ergänzung der FAQ-Liste steht nach dem Stand vom 30.06.2021 noch aus.