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Gesellschaftsrecht und Unternehmenssteuerrecht

Das Gesellschaftsrecht und das Unternehmenssteuerrecht sind maßgebliche Einflussfaktoren für die Entwicklung eines Unternehmens. Unsere Rechts- und Steuerexperten bei LADM unterstützen Sie bei der Schaffung klarer Strukturen, die zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg beitragen.

Für die Struktur eines Unternehmens ist unabhängig von dessen Größe das Gesellschaftsrecht der bestimmende Faktor. Durch das Gesellschaftsrecht werden die Schnittstellen und die Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsführung, den Gesellschaftern und den anderen Organen der Gesellschaft weitreichend beeinflusst. Wir unterstützen Sie bei der Schaffung einer individuell auf Ihre betriebliche Situation abgestimmten Unternehmensarchitektur. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der kontinuierlichen Verbesserung dieses Gerüstes im Rahmen unserer ganzheitlichen Beratung, die wir durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unserer Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte gewährleisten. Für Unternehmensgruppen bieten wir darüber hinaus eine umfassende Beratung hinsichtlich der rechtlichen und steuerlichen Beziehungen der einzelnen Unternehmen und Gesellschaften innerhalb der Unternehmensgruppe.

Unsere Leistungen

  • Rechtliche und steuerliche Unterstützung bei der Rechtsformwahl
  • Beratung bei Gesellschaftsauseinandersetzungen
  • Beurteilung und Gestaltung von Gesellschaften und Beteiligungsstrukturen
  • Erarbeitung von Grundsätzen der Unternehmensführung („Corporate Governance“) und deren Einhaltung („Compliance“)
  • Prozessvertretung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts

Ihr Ansprechpartner

Identifizierung und Nutzung von Potenzialen

Viele bestehende Unternehmen oder Konzernstrukturen weisen steuerliche oder haftungsrechtliche Verbesserungspotenziale auf. Machen Sie sich diese Potenziale zunutze. Ausgehend von einer sorgfältigen Analyse Ihres Unternehmens und seiner rechtlichen Rahmenstruktur identifizieren wir verborgene Potenziale und setzen diese durch eine gesellschaftsrechtliche Neugestaltung für Sie frei.

Umstrukturierung von Unternehmen

Die Umstrukturierung von Unternehmen dient der Anpassung des gesellschaftsrechtlichen Rahmens eines Unternehmens an wirtschaftliche Veränderungen. Diese können vielfältig sein: Die Entwicklung des Unternehmens kann die Aufnahme neuer Geschäftszweige erforderlich machen. Das Wachstum des Unternehmens erfordert die Schaffung eigenständiger Teileinheiten. Der Kauf von anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen führt dazu, dass alte und neue Einheiten zusammengeführt werden müssen.

Für derartige Veränderungen ist regelmäßig eine angepasste gesellschaftsrechtliche Struktur sinnvoll. Diese ist häufig auch durch steuerliche wie rechtliche Gesichtspunkte motiviert. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung eines Zielbildes der für Ihr Unternehmen passenden (neuen) Gesellschaftsstruktur.

Bei der Umstrukturierung von Unternehmen steht aus rechtlicher und steuerlicher Sicht im Weiteren auch die Aufgabe im Fokus, das Anfallen von Steuern allein durch den Umstrukturierungsvorgang zu vermeiden. Wir prüfen für unsere Mandanten die gesellschafts- und steuerrechtlichen Wege einer möglichst steuerneutralen Umstrukturierung und unterstützen sie bei deren Umsetzung.

Anpassung an sich ändernde Bedingungen

Die gesellschaftsrechtliche Struktur Ihres Unternehmens muss nicht nur mit den sich ständig ändernden rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen Schritt halten. Auch Veränderungen der Marktbedingungen, Änderungen innerhalb Ihres Unternehmens und dessen Erfolg und Wachstum können eine strukturelle Neuordnung sinnvoll machen. Wir begleiten Sie vorausschauend dabei, die sich aus diesen Veränderungen ergebenden Bedürfnisse im Blick zu behalten und die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten.

Was wir für Sie leisten: Verbesserung wachsender Unternehmen

Ein erfolgreiches Start-up im Einzelhandel hatte – ausgehend von einem Pilotgeschäft mit einem besonderen Vertriebskonzept und einem besonderen Sortiment – soweit expandiert, dass es zwei Dutzend Geschäfte im In- und Ausland betrieb. Vor diesem Hintergrund war die Organisation des Unternehmens in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit den beiden Gründern als Gesellschafter weder den rechtlichen noch den steuerlichen Rahmenbedingungen angemessen. Für die Gründer-Gesellschafter haben wir daher eine Struktur entwickelt, die ihnen den Betrieb des Unternehmens in einer haftungsbeschränkten Rechtsform (GmbH) ermöglicht und darüber hinaus die Gelegenheit gibt, etwaige Veräußerungsgewinne in Zukunft über Zwischengesellschaften steueroptimiert vereinnahmen zu können.

Gesellschafterauseinandersetzungen

Leider sind auch in einer Partnerschaft rechtliche Auseinandersetzungen nicht immer zu vermeiden. Dies kann einerseits Konfliktpunkte in vitalen Unternehmen betreffen, aber auch Auseinandersetzungen im Zuge der Abwicklung von Unternehmen. Wir können Sie durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Gesellschaftsrechts dabei unterstützen, Auseinandersetzungen innerhalb Ihres Unternehmens zu lösen. Unserer Philosophie entspricht es, dass solche Auseinandersetzungen möglichst im gegenseitigen Einverständnis gelöst und gerichtliche Auseinandersetzungen somit weitestgehend vermieden werden.