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Rechtsberatung

Rechtsberatung steht bei LADM nicht nur für die Prüfung von Verträgen oder die gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen. Wir verfügen durch unsere langjährige Erfahrung in unterschiedlichsten Rechtsbereichen über die Instrumente, um mit Ihnen ein größtmögliches Maß an juristischer Sicherheit zu gewährleisten und Ihr Unternehmen weiterzuentwickeln.

Die Weiterentwicklung von Unternehmen und die Realisierung von Wachstumspotenzialen hängen heutzutage nicht mehr nur von betriebswirtschaftlichem und steuerlichem Wissen ab.

Durch die Vielzahl neuer Gesetze und Gerichtsurteile werden die Anforderungen an den Unternehmer immer höher. Bei LADM erhalten Sie im Bereich der Rechtsberatung ein breites Angebot an Dienstleistungen, das Ihnen als Unternehmer die nötige Sicherheit gibt, sich auf den Kernbereich Ihrer Unternehmensführung zu konzentrieren.
Besonders in den Bereichen des Gesellschafts- und Unternehmensrechtes, der Franchiseberatung und des gewerblichen Rechtsschutzes verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung, die wir im Rahmen der Rechtsberatung für Sie nutzen können. Ergänzt wird unser Angebot durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.

So erhalten Sie bei uns nicht nur Denkanstöße, sondern gleich komplette Lösungen.

Unsere Leistungen

  • Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des Wirtschaftsrechts
  • Gestaltung von Franchisesystemen und anderen Vertriebskooperationen
  • Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsberatung
  • Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen
  • Beratung bei Mergers & Acquisitions sowie Unternehmensnachfolgen

Ihre Ansprechpartner

Was uns auszeichnet

Franchiseberatung

Durch langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Franchise-Unternehmen und die aktive Gestaltung des Franchise-Rechts in Deutschland durch LADM sind wir der perfekte Partner, wenn es um die Realisierung, den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Franchise-Systems geht.

Mergers & Acquisitions, Unternehmensnachfolge

Der Erwerb, die Veräußerung und die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensteilen, auch für eine Nachfolge in der Unternehmerfamilie, stellen für das Unternehmen stets einen Einschnitt dar. Sie sind aber immer wieder erforderlich, um persönlichen oder wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Gesellschaftsrecht und Unternehmenssteuerrecht

Wir unterstützen Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Schaffung von optimierten gesellschaftsrechtlichen Strukturen und deren fortlaufender Verbesserung. Durch die Verzahnung mit den Bereichen der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung bieten wir Ihnen ganzheitliche Lösungen für Ihr Unternehmen.

Gewerblicher Rechtsschutz

Durch langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Franchise-Unternehmen und die aktive Gestaltung des Franchise-Rechts in Deutschland durch LADM sind wir der perfekte Partner, wenn es um die Realisierung, den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Franchise-Systems geht.

Vertragsrecht einschließlich AGB-Recht

Rechtliche Grundlage für die Interaktion zwischen Menschen und Unternehmen im Bereich der Wirtschaft ist der zivilrechtliche Vertrag. Genauso vielfältig wie das Leben und die Wirtschaft müssen dabei auch die Erscheinungsformen von Verträgen. Das deutsche Zivilrecht unterstützt dies durch die gesetzliche verankerte Vertragsfreiheit (§ 305 BGB). Es hilft dem Rechtsanwender aber auch, indem es für verschiedene Arten typischer Verträge (z. B. Miete oder Kauf) einen gesetzlichen Rahmen anbietet, der immer dann greift, wenn zwar ein Vertrag geschlossen, aber keine detaillierten Vereinbarungen getroffen wurden.

Regelmäßig genügen die gesetzlichen Regelungen aber nicht, um den Interessen der Vertragspartner gerecht zu werden. In anderen Fällen möchten die Vertragspartner Vereinbarungen treffen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen oder sich auf ganz andere Regelungsbereiche beziehen.

Wir unterstützen unsere Mandanten im Bereich des Wirtschaftsrechts dabei, die für ein angestrebtes Vertragsverhältnis notwendigen Punkte zu identifizieren und interessengerecht zu regeln.

Dies umfasst auch diejenigen Fälle, in denen es einem Unternehmen darum geht, Bestimmungen zu treffen, die regelmäßig für eine Vielzahl von Verträgen mit den Geschäftspartnern gelten sollen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB). Solche AGB können sich an andere Unternehmen (Zulieferer, Unternehmer als Kunden), also den B2B-Bereich, oder an die Endkunden des Unternehmens, also den B2B-Bereich richten. Für alle Fälle entwickeln wir mit Ihnen, orientiert an den gesetzlichen Bestimmungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen, die für Ihr Unternehmen passenden AGB.

Was wir für Sie leisten: Verbesserung von Lieferketten

Ein Unternehmen im Automotive-Bereich musste sich für seine Lieferbeziehungen den hohen Anforde¬rungen in Bezug auf Qualitätssicherung und Liefertreue der Automobilhersteller unterwerfen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, musste es seinerseits einen Zulieferer entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen unterwerfen. Wir haben für dieses Unternehmen Allgemeine Einkaufsbedingungen und Qualitätssicherungs¬vereinbarungen für Geschäftsbeziehungen mit Zulieferern im In- und Ausland entwickelt.

Arbeitsrecht

Ohne ein qualifiziertes und motiviertes Team von Mitarbeitern ist ein unternehmerischer Erfolg nicht vorstellbar. Dies bedeutet aber auch, dass der rechtliche Rahmen für den Einsatz von Mitarbeitern im Unternehmen stimmen muss.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Schaffung angemessener arbeitsrechtlicher Bedingungen, zum Beispiel in Form von Arbeitsverträgen, aber auch kollektiven Vereinbarungen mit der gesamten Belegschaft in Form von Betriebsvereinbarungen. Dies schließt Verhandlungen mit etwa vorhandenen Betriebsräten ebenso ein wie die Durchführung etwa hierfür erforderlicher gerichtlicher Verfahren.

Die Schaffung und Erhaltung eines qualifizierten und motivierten Teams von Arbeitnehmern erfordert es aber gelegentlich, dass sich das Unternehmen von Mitarbeitern trennen muss, die nicht (mehr) über die erforderliche Qualifikation oder Motivation verfügen. Darüber hinaus können es auch betriebliche Entwicklungen oder Veränderungen erforderlich machen, personelle Maßnahmen zu ergreifen. Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen einschließlich der Vertretung unserer Mandanten vor den Arbeitsgerichten.

Was wir für Sie leisten: Optimierung des Personalwesens

Ein metallverarbeitendes Unternehmen wies, nachdem es aus einer Ausgliederung entstanden war, ein stetiges Wachstum aus, bis es über eine Belegschaft von 100 Mitarbeitern verfügte. Aufgrund einer stark schwankenden, tendenziell aber ständig hohen Auftragslage, fielen in dem Unternehmen Überstunden in beträchtlichem Umfang an. In Verhandlungen mit dem Betriebsrat wurden Betriebsvereinbarungen erarbeitet und umgesetzt, die einen angemessenen Umgang mit Überstunden und Freizeitausgleich sowie den angemessenen Einsatz von Zeitarbeitern für Arbeitsspitzen ermöglichte.