Corona-Pandemie: Ausdehnung der Überbrückungshilfe

Verlängerung der Unterstützung für Unternehmen

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der „Corona-Überbrückungshilfe“ beschlossen. Das Programm soll bis zum Ende des Jahres verlängert werden. Das Programm deckt dann die Monate September bis Dezember ab. Für den zweiten Teil der Überbrückungshilfe ist ein separater Antrag durch den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer im Auftrag des Unternehmens zu stellen.

Vereinfachungen bei der Antragsstellung

Künftig wird es für Unternehmen eine niedrigere Eintrittsschwelle hinsichtlich der Umsatzgrenzen geben.

Konkret sind künftig Unternehmen antragsberechtigt, die…

  • im Zeitraum April bis August 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten mindestens einen Umsatzausfall von 50% im Vergleich zu den Vorjahresmonaten erlitten haben

oder

  • im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 mindestens einen Umsatzausfall von 30% zu verzeichnen haben

Darüber hinaus werden die Förderhöchstbeträge angepasst. Die Förderhöchstgrenzen für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern entfallen.

Neue Fördersätze

Die Fördersätze, die für die tatsächliche Höhe der Fördergelder der einzelnen Monate wichtig sind, werden erhöht.

Zukünftig erhalten Sie im Rahmen der Förderung eine Erstattung von…

  • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30%
  • 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
  • 90% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70%

Zuletzt werden auch Anpassungen bei den förderfähigen Fixkosten vorgenommen. Davon betroffen ist die pauschale Förderung von Personalkosten. Diese wird von bisher 10% der förderfähigen Fixkosten auf 20% erhöht.

Abrechnung der Überbrückungshilfe

Auch für die zweite Phase des Programms gibt es Neuerungen. Im Rahmen der Schlussabrechnung sind künftig nicht nur Rückzahlungen zuviel gezahlter Fördergelder möglich. Ergibt sich eine zu niedrige Förderung, sind auch Förder-Nachzahlungen an das Unternehmen möglich.

Erfahren Sie mehr über die Corona-Überbrückungshilfe in unserem Beitrag oder auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Sofern Sie Fragen zur Überbrückungshilfe haben oder ein Gespräch zum Thema Steuerberatung oder Mittelstandsberatung führen wollen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Kontaktdaten zu unseren Kolleginnen und Kollegen finden Sie auf unserer Teamseite.